Rechtsprechung
   BVerwG, 18.08.2004 - 3 B 26.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,18038
BVerwG, 18.08.2004 - 3 B 26.04 (https://dejure.org/2004,18038)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.2004 - 3 B 26.04 (https://dejure.org/2004,18038)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 2004 - 3 B 26.04 (https://dejure.org/2004,18038)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,18038) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung einer Bemessungsgrundlage für die Entschädigung eines enteigneten Unternehmens - Ermittlung des Reinvermögens eines Unternehmens anhand der Bilanz - Auswirkungen der fehlenden Möglichkeit zur Sachverhaltsfeststellung hinsichtlich der Diskrepanz des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2004 - 3 B 26.04
    Dem Eigentumsgrundrecht des Art. 14 GG sind deshalb für die Frage, ob und in welchem Umfang die Bundesrepublik verpflichtet ist, für derartiges Unrecht einen Ausgleich zu schaffen, keine Vorgaben zu entnehmen (BVerfGE 102, 254 ).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2004 - 3 B 26.04
    Dies genügt den Darlegungserfordernissen schon deshalb nicht, weil die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Aufklärungsmangel leidet, vom materiellrechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichts aus zu beurteilen ist (vgl. Urteile vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 S. 4 und vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2004 - 3 B 26.04
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert ferner mindestens einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung rechtfertigen soll (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 6. März 2003 - BVerwG 3 B 115.02 -).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2004 - 3 B 26.04
    Dies genügt den Darlegungserfordernissen schon deshalb nicht, weil die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Aufklärungsmangel leidet, vom materiellrechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichts aus zu beurteilen ist (vgl. Urteile vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 S. 4 und vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 ).
  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 115.02

    Pflicht zur Darlegung eines Grundes zwecks Zulassung einer Revision - Genaue

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2004 - 3 B 26.04
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert ferner mindestens einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung rechtfertigen soll (Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 6. März 2003 - BVerwG 3 B 115.02 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht